Verwaltungsgerichtshof 94/18/0727

94/18/0727Verwaltungsgerichtshof03.11.1994

Regest

Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG) Verhältnis zu anderen Materien und Normen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/18/0727

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.11.1994

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

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