Verwaltungsgerichtshof 94/18/0683

94/18/0683Verwaltungsgerichtshof17.09.1998

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/18/0683

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.09.1998

Spruch

Die Beschwerde wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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