Verwaltungsgerichtshof 94/18/0668

94/18/0668Verwaltungsgerichtshof15.12.1994

Regest

Säumnisbeschwerde

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/18/0668

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.12.1994

Spruch

Das Verfahren wird wegen Klaglosstellung nach § 33 Abs. 1 VwGG eingestellt.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 6.640,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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