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94/18/0558•Verwaltungsgerichtshof 94/18/0558
94/18/0558Verwaltungsgerichtshof03.11.1994
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
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