Verwaltungsgerichtshof 94/18/0558

94/18/0558Verwaltungsgerichtshof03.11.1994

Regest

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/18/0558

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.11.1994
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1994:1994180558.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

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