Verwaltungsgerichtshof 94/18/0529

94/18/0529Verwaltungsgerichtshof30.11.1995

Regest

Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/18/0529

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.11.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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