Verwaltungsgerichtshof 94/18/0525

94/18/0525Verwaltungsgerichtshof08.09.1994

Regest

Berufliches Fortkommen Individuelle Normen und Parteienrechte Bindung der Verwaltungsbehörden an gerichtliche Entscheidungen Kreditrückzahlung SchuldentilgungRechtsgrundsätze Allgemein Anwendbarkeit zivilrechtlicher Bestimmungen Verträge und Vereinbarungen im öffentlichen Recht

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/18/0525

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.09.1994
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1994:1994180525.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

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