Verwaltungsgerichtshof 94/18/0395

94/18/0395Verwaltungsgerichtshof08.09.1994

Regest

Besondere Rechtsgebiete Einstellung des Verfahrens wegen Klaglosstellung gemäß VwGG §56 erster Satz

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/18/0395

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.09.1994

Spruch

Die Beschwerde wird als gegenstandslos erklärt und das Verfahren eingestellt.

Ein Zuspruch von Aufwandersatz findet nicht statt.

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