Verwaltungsgerichtshof 94/18/0364

94/18/0364Verwaltungsgerichtshof08.09.1994

Regest

Versäumung der Einbringungsfrist siehe VwGG §26 Abs1 Z1 (vor der WV BGBl. Nr. 10/1985: lita) sowie Mangel der Rechtsfähigkeit Handlungsfähigkeit Ermächtigung des Einschreiters

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/18/0364

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.09.1994

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

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