Verwaltungsgerichtshof 94/18/0306

94/18/0306Verwaltungsgerichtshof01.02.1995

Regest

Verhältnis zu anderen Normen und Materien

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/18/0306

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 01.02.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.890,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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