Verwaltungsgerichtshof 94/18/0127

94/18/0127Verwaltungsgerichtshof14.04.1994

Regest

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/18/0127

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.04.1994

Spruch

Soweit die Beschwerde vom Erstbeschwerdeführer gegen den unter

1. genannten Bescheid erhoben wurde, wird sie als unbegründet abgewiesen.

Im übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

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