Verwaltungsgerichtshof 94/18/0100

94/18/0100Verwaltungsgerichtshof01.06.1994

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/18/0100

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 01.06.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von S 11.390,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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