Verwaltungsgerichtshof 94/18/0077

94/18/0077Verwaltungsgerichtshof24.03.1994

Regest

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Bindung an den Wortlaut des Gesetzes Ehe Heirat Verheiratung Inländer Österreicher Inländerin Österreicherin Integration Strafdrohung Höchststrafe

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/18/0077

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.03.1994
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1994:1994180077.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

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