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94/18/0077•Verwaltungsgerichtshof 94/18/0077
94/18/0077Verwaltungsgerichtshof24.03.1994
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Bindung an den Wortlaut des Gesetzes Ehe Heirat Verheiratung Inländer Österreicher Inländerin Österreicherin Integration Strafdrohung Höchststrafe
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
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