Verwaltungsgerichtshof 94/18/0069

94/18/0069Verwaltungsgerichtshof03.03.1994

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/18/0069

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.03.1994

Spruch

Dem Beschwerdeführer wird gemäß § 46 Abs. 2 VwGG die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Beschwerdefrist bewilligt.

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