Verwaltungsgerichtshof 94/18/0024

94/18/0024Verwaltungsgerichtshof07.09.1995

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/18/0024

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.09.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als gegenstandslos erklärt und das Verfahren eingestellt.

Ein Zuspruch von Aufwandersatz findet nicht statt.

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