Verwaltungsgerichtshof 94/17/0484

94/17/0484Verwaltungsgerichtshof25.06.1996

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/17/0484

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.06.1996

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Die Bundeshauptstadt Wien hat der beschwerdeführenden Gesellschaft Aufwendungen in der Höhe von S 11.390,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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