Verwaltungsgerichtshof 94/17/0469

94/17/0469Verwaltungsgerichtshof27.01.1995

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/17/0469

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.01.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat der Landeshauptstadt Graz Aufwendungen in der Höhe von S 565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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