Verwaltungsgerichtshof 94/17/0468

94/17/0468Verwaltungsgerichtshof27.01.1995

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/17/0468

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.01.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Die Landeshauptstadt Graz hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.980,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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