Verwaltungsgerichtshof 94/17/0464

94/17/0464Verwaltungsgerichtshof16.12.1994

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/17/0464

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.12.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Die Landeshauptstadt Graz hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von S 12.770,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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