Verwaltungsgerichtshof 94/17/0455

94/17/0455Verwaltungsgerichtshof22.12.1994

Regest

Trennbarkeit gesonderter Abspruch

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/17/0455

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.12.1994

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.

Die Landeshauptstadt Graz hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 50.000,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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