Verwaltungsgerichtshof 94/17/0412

94/17/0412Verwaltungsgerichtshof17.08.1998

Regest

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/17/0412

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.08.1998

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Burgenland Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- und der mitbeteiligten Marktgemeinde Aufwendungen in der Höhe von S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren der mitbeteiligten Marktgemeinde wird abgewiesen.

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