Verwaltungsgerichtshof 94/17/0389

94/17/0389Verwaltungsgerichtshof22.12.1994

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/17/0389

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.12.1994

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat der Landeshauptstadt Graz Aufwendungen in der Höhe von S 565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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