Verwaltungsgerichtshof 94/17/0373

94/17/0373Verwaltungsgerichtshof24.05.1996

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/17/0373

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.05.1996

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Niederösterreich hat den beschwerdeführenden Parteien Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 11.480,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.