Verwaltungsgerichtshof 94/17/0353

94/17/0353Verwaltungsgerichtshof24.05.1996

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/17/0353

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.05.1996

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.

Das Land Wien hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 13.340,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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