Verwaltungsgerichtshof 94/17/0288

94/17/0288Verwaltungsgerichtshof22.09.1998

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/17/0288

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.09.1998

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.

Die Landeshauptstadt Salzburg hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 26.020,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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