Verwaltungsgerichtshof 94/17/0231

94/17/0231Verwaltungsgerichtshof22.09.1998

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/17/0231

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.09.1998

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Die Stadt St. Pölten hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 13.010,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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