Verwaltungsgerichtshof 94/17/0193

94/17/0193Verwaltungsgerichtshof14.07.1994

Regest

Säumnisbeschwerde Einstellung des Verfahrens wegen Klaglosstellung gemäß VwGG §33 Abs1

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/17/0193

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.07.1994

Spruch

Das Verfahren wird eingestellt.

Die Marktgemeinde Lichtenwörth hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von S 6.610,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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