Verwaltungsgerichtshof 94/17/0129

94/17/0129Verwaltungsgerichtshof23.02.1996

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/17/0129

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.02.1996

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat der Bundeshauptstadt Wien Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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