Verwaltungsgerichtshof 94/17/0106

94/17/0106Verwaltungsgerichtshof16.12.1994

Regest

Anrufung der obersten Behörde Instanzenzug Instanzenzug Zuständigkeit Allgemein Instanzenzug Zuständigkeit Besondere Rechtsgebiete Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Nichterschöpfung des Instanzenzuges Besondere Rechtsgebiete Gemeinderecht und Baurecht Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Nichterschöpfung des Instanzenzuges Allgemein Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetze

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/17/0106

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.12.1994

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

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