Verwaltungsgerichtshof 94/17/0089

94/17/0089Verwaltungsgerichtshof30.03.1995

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/17/0089

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.03.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Tirol hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.860,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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