Verwaltungsgerichtshof 94/16/0168

94/16/0168Verwaltungsgerichtshof27.02.1995

Regest

Sachverhalt Neuerungsverbot Allgemein (siehe auch Angenommener Sachverhalt) Verfahrensgrundsätze außerhalb des Anwendungsbereiches des AVG VwRallg10/2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/16/0168

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.02.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 13.670,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.

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