Verwaltungsgerichtshof 94/16/0084

94/16/0084Verwaltungsgerichtshof14.12.1994

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/16/0084

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.12.1994

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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