Verwaltungsgerichtshof 94/16/0071

94/16/0071Verwaltungsgerichtshof16.03.1995

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/16/0071

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.03.1995

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat den beschwerdeführenden Parteien Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 25.840,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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