Verwaltungsgerichtshof 94/16/0014

94/16/0014Verwaltungsgerichtshof18.08.1994

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/16/0014

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.08.1994

Spruch

Die Beschwerde wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.

Die Anträge beider Verfahrensparteien auf Zuerkennung von Aufwandersatz werden abgewiesen.

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