Verwaltungsgerichtshof 94/16/0007

94/16/0007Verwaltungsgerichtshof27.02.1995

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/16/0007

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.02.1995

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 8.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Kostenmehrbegehren der belangten Behörde wird abgewiesen.

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