Verwaltungsgerichtshof 94/15/0018

94/15/0018Verwaltungsgerichtshof17.08.1994

Regest

Begründung von Ermessensentscheidungen Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Ermessensentscheidungen Ermessen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/15/0018

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.08.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.890,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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