Verwaltungsgerichtshof 94/15/0016

94/15/0016Verwaltungsgerichtshof17.08.1994

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/15/0016

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.08.1994

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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