Verwaltungsgerichtshof 94/14/0140

94/14/0140Verwaltungsgerichtshof17.01.1995

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/14/0140

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.01.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Aufwandersatzbegehren des Mitbeteiligten wird abgewiesen.

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