Verwaltungsgerichtshof 94/14/0134

94/14/0134Verwaltungsgerichtshof20.12.1994

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/14/0134

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.12.1994

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen von 4.565 S binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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