Verwaltungsgerichtshof 94/14/0110

94/14/0110Verwaltungsgerichtshof17.01.1995

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/14/0110

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.01.1995

Spruch

Der Bescheid wird hinsichtlich Körperschaftsteuer und Gewerbesteuermeßbetrag 1985 bis 1987 wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.860,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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