Verwaltungsgerichtshof 94/14/0091

94/14/0091Verwaltungsgerichtshof12.12.1995

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/14/0091

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.12.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegündet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen von 4.565 S binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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