Verwaltungsgerichtshof 94/14/0069

94/14/0069Verwaltungsgerichtshof17.01.1995

Regest

Rechtsgrundsätze Treu und Glauben erworbene Rechte VwRallg6/2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/14/0069

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.01.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen von 4.565 S binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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