Verwaltungsgerichtshof 94/14/0026

94/14/0026Verwaltungsgerichtshof21.06.1994

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/14/0026

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.06.1994

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen zu 1. in der Höhe von S 12.920,--, zu 2. in der Höhe von S 13.160,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Aufwandersatzmehrbegehren wird abgewiesen.

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