Verwaltungsgerichtshof 94/14/0024

94/14/0024Verwaltungsgerichtshof10.05.1994

Regest

Ermessen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/14/0024

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.05.1994

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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