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VH 94/14/0003•Verwaltungsgerichtshof VH 94/14/0003
VH 94/14/0003Verwaltungsgerichtshof10.03.1994
Der Antragstellerin A in L wird hiemit die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der in der Verfügung des Verwaltungsgerichtshofes vom 7. Jänner 1994, VH 93/14/0008-2, gesetzten Frist zur Verbesserung ihres Antrages um Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Einbringung einer Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof gegen den Bescheid (Berufungsentscheidung) der Finanzlandesdirektion für Oberösterreich vom 15. Oktober 1993, Zl. 85/3-5/Ae-1993, betreffend Jahresausgleich für das Kalenderjahr 1990, durch Vorlage eines Vermögensbekenntnisses, bewilligt.
Hiedurch tritt das Verfahren in die Lage zurück, in der es sich vor dem Eintritt der Versäumung befunden hat.
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