Verwaltungsgerichtshof 94/13/0246

94/13/0246Verwaltungsgerichtshof23.11.1994

Regest

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Finanzverwaltung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/13/0246

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.11.1994

Spruch

1. ) Die gegen den Bescheid gerichtete Beschwerde wird zurückgewiesen.

2. ) Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird zurückgewiesen.

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