Verwaltungsgerichtshof 94/13/0221

94/13/0221Verwaltungsgerichtshof03.07.1996

Regest

Einhaltung der Formvorschriften Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Bescheidbegriff Allgemein Unterschrift des Genehmigenden

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/13/0221

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.07.1996

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

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