Verwaltungsgerichtshof 94/13/0180

94/13/0180Verwaltungsgerichtshof03.07.1996

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/13/0180

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.07.1996

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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