Verwaltungsgerichtshof 94/13/0161

94/13/0161Verwaltungsgerichtshof31.07.1996

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/13/0161

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 31.07.1996

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.345,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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