Verwaltungsgerichtshof 94/13/0151

94/13/0151Verwaltungsgerichtshof13.12.1995

Regest

Begründung Allgemein

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/13/0151

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.12.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.810,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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