Verwaltungsgerichtshof 94/13/0146

94/13/0146Verwaltungsgerichtshof15.11.1995

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/13/0146

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.11.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 13.070,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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